Wie alt muss ich für die Klasse meiner Wahl sein, und welche Fahrzeuge darf ich damit überhaupt fahren?
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Klasse A und A2

Klasse A und A2
Fahrerlaubnisklasse | A und A2 |
Beschreibung/ Besonderheiten | Krafträder mit oder ohne Beiwagen |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest. Wenn ein besonderer Anlass besteht kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Mindestalter | A2: 18 Jahre für Motorräder mit Leistungsbeschränkung (auf 35KW/48PS und max. 0,2KW/Kilo) A: 24 Jahre für Motorräder ohne PS Beschränkung (der sog. Direkteinstieg in die grosse Motorradklasse |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | A1, AM |
Klasse A1

Klasse A1
Fahrerlaubnisklasse | A1 |
Beschreibung/ Besonderheiten | Leichtkrafträder mit oder ohne Beiwagen bis max. 125 ccm und 11KW/15PS. Dürfen auch von Personen gefahren werden die vor dem 1.4.1980 den eh. Klasse 3 Führerschein gemacht haben. |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest. Wenn ein besonderer Anlass besteht kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Mindestalter | 16 Jahre |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | AM |
Klasse B

Klasse B
Fahrerlaubnisklasse | B |
Beschreibung/ Besonderheiten | PKW bis max. 8 Sitzzplätze plus Fahrersitz. LKW bis max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtgewicht bzw. auch schwerere Anhänger wenn die gesamte Zugkombination nicht mehr als 3,5 t bzw. bei der Klasse B96 nicht mehr als 4,25 t Gesamtgewicht übersteigt. Für andere Anhängerkombinationen gelten besondere Regelungen (siehe Klasse E) |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest. Wenn ein besonderer Anlaß besteht kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Mindestalter | 18 Jahre |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | AM, L |
Klasse C1

Klasse C1
Fahrerlaubnisklasse | C1 |
Beschreibung/ Besonderheiten | LKW bis max. 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Vorbesitz der Klasse B erforderlich Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtgewicht. Für Angänger mit höherem Gewicht gelten besondere Regelungen (siehe Klasse E) |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest und ärztliche Untersuchung. |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Mindestalter | 18 Jahre |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | B, AM und L |
Klasse C

Klasse C
Fahrerlaubnisklasse | C |
Beschreibung/ Besonderheiten | LKW über 7,5 t zul. Gesamtgewicht. Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtgewicht. Für Angänger mit höherem Gewicht gelten besondere Regelungen (siehe Klasse E) |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest und ärztliche Untersuchung. |
Geltungsdauer | 15 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre, nach einem Gesundheitscheck, jeweils wieder für fünf Jahre |
Mindestalter | 18 bzw. 21 Jahre. Genaue Informationen bitte erfragen. |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | C1, B, AM und L |
Klasse E

Klasse E
Fahrerlaubnisklasse | E |
Beschreibung/ Besonderheiten | Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht für die Klassen B, C, C1. Für die Klasse B bzw. B96 bitte Besonderheiten beachten (siehe Klasse B). |
Untersuchungen/ Tests | Wie bei dem jeweiligen Zugfahrzeug. |
Geltungsdauer | Wie bei dem jeweiligen Zugfahrzeug. |
Mindestalter | Wie bei dem jeweiligen Zugfahrzeug. |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | Wie bei dem jeweiligen Zugfahrzeug plus Anhänger (besitzt man z.B. die Klasse CE hat man automtisch ohne zusätzliche Prüfung auch die Klassen C1E und BE). Besonderheit bei CE: man hat zusätzlich noch Einschluss der Klasse T. |
Klasse L

Klasse L
Fahrerlaubnisklasse | L |
Beschreibung/ Besonderheiten | Klasse L: Zugmaschinen bis max. 40 km/h, Zugmaschinen mit Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke bis max. 25 km/h (für die Anhänger keine Klasse E nötig) und Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h. |
Untersuchungen/ Tests | Sehtest. Wenn ein besonderer Anlaß besteht kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. |
Geltungsdauer | 15 Jahre |
Mindestalter | Klasse L: 16 Jahre |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | Klasse L: -- |
Prüfbesch. Mofa und Krankenfahrstuhl

Prüfbesch. Mofa und Krankenfahrstuhl
Fahrerlaubnisklasse | Prüfbescheinigung für Mofa und Krankenfahrstühle |
Beschreibung/ Besonderheiten | Mofa bis 25 km/h. Krankenfahrstühle bis 25 km/h. Nur theoretische Prüfung erforderlich - keine Formalitäten beim Strassenverkehrsamt. Lediglich 6 x 90 Min. Theorie + 90 Minuten Praxisunterricht. |
Untersuchungen/ Tests | Keine Tests oder Untersuchung erforderlich. |
Geltungsdauer | unbefristet |
Mindestalter | 15 Jahre |
Schliesst auch ein die Klasse(n) | -- |